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Auftragsverarbeitungsvertrag

Zuletzt aktualisiert: 17. September 2026

Auftragsverarbeitungsvertrag

Dies ist ein Entwurf eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Er ist nicht unterzeichnet und kein Angebot, das Sie durch die Nutzung der Website annehmen. Organisationskunden, die einen AVV benötigen, schreiben an [email protected]. Ein Rechtsanwalt sollte die Übermittlungsklauseln für das Vereinigte Königreich und die EU fertigstellen, bevor dieser Text in der Produktion verwendet wird.

Parteien und Rollen

Dieser Entwurf gilt zwischen:

  • Startbase LTD (Unternehmensnummer 15278821), eingetragener Sitz 24-26 Arcadia Avenue, FIN009, London, England, N3 2JU („Auftragsverarbeiter“ für Kundeninhalte, „Verantwortlicher“ für Kontodaten, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben), und
  • der Organisation, die ein kostenpflichtiges oder anderweitig vereinbartes ActionFlows-Konto hat (der „Kunde“).

Kontodaten sind Daten über die Nutzer des Kunden als Nutzer von ActionFlows (Name, E-Mail, Abrechnung, Protokolle der Produktnutzung). Startbase ist Verantwortlicher für Kontodaten.

Kundeninhalte sind Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in Flows, Agenten, Zugangsdaten, Artefakte und vergleichbare Produktinhalte einbringen. Für Kundeninhalte ist der Kunde Verantwortlicher (oder Auftragsverarbeiter für seine eigenen Kunden) und Startbase Auftragsverarbeiter.

Gegenstand und Dauer

Startbase verarbeitet Kundeninhalte, um die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Plattform bereitzustellen. Die Verarbeitung erfolgt während der Laufzeit des Kundenkontos und für einen kurzen Löschzeitraum nach der Schließung.

Art der Verarbeitung: Hosting, Speicherung, Übermittlung, Ausführung der vom Kunden konfigurierten Workflows und Agenten, Support, Sicherheit und Sicherung.

Arten personenbezogener Daten: die Daten, die der Kunde übermittelt. Startbase möchte keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung dies vorsieht.

Betroffene Personen: Personen, deren Daten der Kunde über die Plattform zu verarbeiten wählt.

Weisungen

Startbase verarbeitet Kundeninhalte nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Das Produkt selbst (Flows, Zugangsdaten, API-Aufrufe, die der Kunde konfiguriert) ist die wesentliche Weisung. Schriftliche Weisungen per E-Mail an [email protected] sind ebenfalls Weisungen.

Startbase unterrichtet den Kunden, wenn eine Weisung nach eigener Einschätzung gegen die UK-DSGVO oder die DSGVO verstößt, sofern das Gesetz diese Mitteilung nicht untersagt.

Vertraulichkeit und Sicherheit

Personen, die Kundeninhalte für Startbase verarbeiten, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören derzeit Zugriffskontrollen, Verschlüsselung bei der Übertragung, Verschlüsselung gespeicherter Zugangsdaten, Sicherungskopien und ein Zugriff von Beschäftigten, der auf das für die Arbeit Erforderliche beschränkt ist. Keine Maßnahme ist vollkommen. Einzelheiten: Datenschutzerklärung.

Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde stimmt zu, dass Startbase die auf der Seite Unterauftragsverarbeiter genannten Infrastrukturanbieter einsetzt. Startbase hält diese Seite aktuell. Widerspricht der Kunde einem neuen Infrastruktur-Unterauftragsverarbeiter aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen, besteht die Abhilfe darin, die betroffene Funktion nicht mehr zu nutzen oder das Konto zu schließen. Von Kunden gewählte KI- und Integrationsanbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter von Startbase.

Internationale Übermittlungen

Wenn Startbase Kundeninhalte aus dem Vereinigten Königreich oder dem Europäischen Wirtschaftsraum in ein Land ohne Angemessenheitsbeschluss übermittelt, setzt Startbase einen rechtmäßigen Mechanismus ein (in der Regel die jeweils geltenden Standardvertragsklauseln), sofern kein anderer Mechanismus greift. Dem unterzeichneten AVV ist der Klauselsatz beizufügen, den ein Rechtsanwalt auswählt.

Unterstützung, Verletzungen, Löschung

Startbase unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bei Anfragen betroffener Personen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen von Verletzungen, soweit sie Kundeninhalte betreffen, auf angemessene Anforderung des Kunden.

Wenn Startbase Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt, die Kundeninhalte betrifft, benachrichtigt Startbase den Kunden unverzüglich.

Nach Ende des Kontos löscht Startbase Kundeninhalte innerhalb der in der Datenschutzerklärung genannten Fristen oder gibt sie zurück. Ausgenommen sind Daten, die gesetzlich aufzubewahren sind (zum Beispiel Rechnungsunterlagen).

Prüfungen

Auf schriftliche Anfrage höchstens einmal pro Jahr (es sei denn, eine Aufsichtsbehörde verlangt häufigere Auskunft) stellt Startbase eine angemessene Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen bereit. Vor-Ort-Prüfungen finden nur statt, wenn diese Zusammenfassung nicht ausreicht und die Parteien den Umfang schriftlich vereinbaren. Die angemessenen Kosten einer Vor-Ort-Prüfung trägt der Kunde.

Haftung

Die Haftung aus diesem AVV richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit das Datenschutzrecht einer Partei die Beschränkung dieser Haftung nicht untersagt.

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht von England und Wales, sofern die unterzeichnete Fassung nichts anderes bestimmt.

Wie Sie den Vertrag abschließen

Senden Sie eine E-Mail an [email protected] von einem Konto eines Organisationsinhabers. Behandeln Sie diese Webseite nicht als unterzeichneten Vertrag.

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